AufgabenAls Datenschutzaufsichtsbehörde haben wir den Auftrag, auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Land Berlin zu achten. Als Beauftragte für den Schutz der Informationsfreiheit sichern wir das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Zugang zu Informationen über das staatliche Handeln. Es ist unsere Aufgabe, die Öffentlichkeit für den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu sensibilisieren und die Bürger:innen bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen.
Aufsicht und Kontrolle
Zur Erfüllung unserer Aufgaben gehört, öffentliche wie nicht-öffentliche Stellen im Land Berlin bei der Umsetzung der Datenschutzvorschriften zu beraten und deren Einhaltung zu kontrollieren. Stellen wir Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen fest, so können wir diese unter anderem beanstanden, Verwarnungen aussprechen und Maßnahmen zur Beseitigung des datenschutzwidrigen Verhaltens anordnen. Gegebenenfalls können Verstöße von Unternehmen auch mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen EUR oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens belegt werden.
Beratung und Unterstützung
Darüber hinaus vertreten wir die datenschutz- und informationsrechtlichen Interessen der Berliner Bürgerinnen und Bürger, informieren diese über deren Rechte und gehen ihren Beschwerden nach. Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Rechte durch das Vorgehen einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stellen, eines Vereins, eines Unternehmens oder sonstigen nicht-öffentlichen Stellen verletzt sehen, können sich mit ihrem Anliegen oder ihrer Beschwerde an uns wenden. Meldungen zu Datenschutz- oder Auskunftsverletzungen, die von Stellen außerhalb Berlins begangen werden, leiten wir an die zuständige Aufsichtsbehörde weiter.
Stellungnahme und Zusammenarbeit
Schließlich nehmen wir Stellung zu Gesetzesvorhaben und Verwaltungsvorschriften, die den Datenschutz oder den Informationszugang in Berlin betreffen, und beraten das Abgeordnetenhaus, die Landesregierung und andere rechtsetzende Einrichtungen Berlins. Zudem wirken wir in bundesweiten und internationalen Gremien mit, arbeiten mit anderen europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden zusammen und führen gemeinsame Verfahren gegen staatenübergreifend handelnde Stellen.
Aufklärung und Information
Über unsere Tätigkeit informieren wir in unseren Pressemitteilungen und Jahresberichten. Darüber hinaus veröffentlichen wir Ratgeber zu datenschutzrechtlichen Themen, klären in Veranstaltungen und Vorträgen über die Rechte auf und geben Empfehlungen, wie der Datenschutz eingehalten und die Informationspflichten erfüllt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in unserer medienpädagogischen Arbeit zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen.
Als Datenschutzaufsichtsbehörde haben wir den Auftrag, auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Land Berlin zu achten. Als Beauftragte für den Schutz der Informationsfreiheit sichern wir das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Zugang zu Informationen über das staatliche Handeln. Es ist unsere Aufgabe, die Öffentlichkeit für den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu sensibilisieren und die Bürger:innen bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen.
Aufsicht und Kontrolle
Zur Erfüllung unserer Aufgaben gehört, öffentliche wie nicht-öffentliche Stellen im Land Berlin bei der Umsetzung der Datenschutzvorschriften zu beraten und deren Einhaltung zu kontrollieren. Stellen wir Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen fest, so können wir diese unter anderem beanstanden, Verwarnungen aussprechen und Maßnahmen zur Beseitigung des datenschutzwidrigen Verhaltens anordnen. Gegebenenfalls können Verstöße von Unternehmen auch mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen EUR oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens belegt werden.
Beratung und Unterstützung
Darüber hinaus vertreten wir die datenschutz- und informationsrechtlichen Interessen der Berliner Bürgerinnen und Bürger, informieren diese über deren Rechte und gehen ihren Beschwerden nach. Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Rechte durch das Vorgehen einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stellen, eines Vereins, eines Unternehmens oder sonstigen nicht-öffentlichen Stellen verletzt sehen, können sich mit ihrem Anliegen oder ihrer Beschwerde an uns wenden. Meldungen zu Datenschutz- oder Auskunftsverletzungen, die von Stellen außerhalb Berlins begangen werden, leiten wir an die zuständige Aufsichtsbehörde weiter.
Stellungnahme und Zusammenarbeit
Schließlich nehmen wir Stellung zu Gesetzesvorhaben und Verwaltungsvorschriften, die den Datenschutz oder den Informationszugang in Berlin betreffen, und beraten das Abgeordnetenhaus, die Landesregierung und andere rechtsetzende Einrichtungen Berlins. Zudem wirken wir in bundesweiten und internationalen Gremien mit, arbeiten mit anderen europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden zusammen und führen gemeinsame Verfahren gegen staatenübergreifend handelnde Stellen.
Aufklärung und Information
Über unsere Tätigkeit informieren wir in unseren Pressemitteilungen und Jahresberichten. Darüber hinaus veröffentlichen wir Ratgeber zu datenschutzrechtlichen Themen, klären in Veranstaltungen und Vorträgen über die Rechte auf und geben Empfehlungen, wie der Datenschutz eingehalten und die Informationspflichten erfüllt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in unserer medienpädagogischen Arbeit zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen.