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Sobald personenbezogene Daten zu Werbezwecken verwendet werden, ist Werbung datenschutzrechtlich relevant. Dies kann namentlich adressierte Werbepost betreffen, meint aber ebenso die Nutzung persönlicher Daten zum Zwecke der Wahlwerbung sowie personalisierte Werbung per E-Mail oder Telefon. Der Problematik des Adresshandels kommt hier besondere Bedeutung zu, vor allem wenn die Weitergabe der personenbezogenen Daten ohne die Einwilligung der Betroffenen erfolgt.

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