Datenschutz für Berliner Start-ups und VereineExistenzgründer:innen sehen sich oft bereits in der Gründungsphase ihres Unternehmens oder Vereins mit ähnlichen Fragestellungen konfrontiert, etwa welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen, wann ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen ist, worauf sie bei Datenschutzerklärungen achten sollten oder wie sich externe Dienstleister:innen gesetzeskonform einbinden lassen. Hier bieten wir Unterstützung an: In unserer Start-up-Schule machen wir Berliner Existenzgründer:innen und Vertreter:innen von in Berlin ansässigen Start-ups, Kleinunternehmen und Vereinen mit den Grundlagen des Datenschutzes vertraut und vermitteln praxisorientiertes Wissen, um einen sicheren Umgang mit dem Datenschutzrecht zu ermöglichen.
Start-up-Schule 2024
Die Start-up-Schule besteht aus 12 Terminen und findet in den Räumlichkeiten unserer Dienststelle statt. Die Schulungen bauen aufeinander auf, können aber auch einzeln besucht werden. Ebenso ist ein späterer Einstieg möglich. Kenntnisse des Datenschutzrechts werden nicht vorausgesetzt, die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen der Start-up-Schule keine Beratung zu Einzelfällen erfolgen kann. Wenden Sie sich dafür an auf diese Fälle spezialisierte Rechtsanwält:innen oder andere Angehörige der rechtsberatenden Berufe.
Hinweis: Die Anmeldung zu den einzelnen Schulungen ist unter Nachweis der Teilnahmeberechtigung erforderlich. Den Link zur Anmeldung finden Sie im Infofeld des gewünschten Termins.
Existenzgründer:innen sehen sich oft bereits in der Gründungsphase ihres Unternehmens oder Vereins mit ähnlichen Fragestellungen konfrontiert, etwa welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen, wann ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen ist, worauf sie bei Datenschutzerklärungen achten sollten oder wie sich externe Dienstleister:innen gesetzeskonform einbinden lassen. Hier bieten wir Unterstützung an: In unserer Start-up-Schule machen wir Berliner Existenzgründer:innen und Vertreter:innen von in Berlin ansässigen Start-ups, Kleinunternehmen und Vereinen mit den Grundlagen des Datenschutzes vertraut und vermitteln praxisorientiertes Wissen, um einen sicheren Umgang mit dem Datenschutzrecht zu ermöglichen.
Start-up-Schule 2024
Die Start-up-Schule besteht aus 12 Terminen und findet in den Räumlichkeiten unserer Dienststelle statt. Die Schulungen bauen aufeinander auf, können aber auch einzeln besucht werden. Ebenso ist ein späterer Einstieg möglich. Kenntnisse des Datenschutzrechts werden nicht vorausgesetzt, die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen der Start-up-Schule keine Beratung zu Einzelfällen erfolgen kann. Wenden Sie sich dafür an auf diese Fälle spezialisierte Rechtsanwält:innen oder andere Angehörige der rechtsberatenden Berufe.
Hinweis: Die Anmeldung zu den einzelnen Schulungen ist unter Nachweis der Teilnahmeberechtigung erforderlich. Den Link zur Anmeldung finden Sie im Infofeld des gewünschten Termins.
Termine
Verhindern Sie unrechtmäßige Datenverarbeitungen durch unbefugte oder nicht vom Zweck der Datenverarbeitung gedeckte Zugriffe und erfahren Sie, wie Sie am besten Zuständigkeiten und Berechtigungen erteilen.
Referent:innen: Max-R. Ulbricht (Informatik) + Dr. Judith Wallat (Recht)
Die Schulung findet in Präsenz statt.
Vergangene Termine
Was sind personenbezogene Daten und was müssen Sie beachten, wenn Sie diese verarbeiten? Was gilt überhaupt als Verarbeitung? Und was kann passieren, wenn Sie es mit dem Gesetz nicht so genau nehmen?
Referent: Dr. Philipp Stroh (Recht)
Muss für jede Datenverarbeitung eine Einwilligung eingeholt werden? Wir sagen: Nein. Aber wenn sie als Rechtsgrundlage dienen soll, muss die Einwilligung auch wirksam sein.
Referent: Matthias Bergt (Recht)
Die DSGVO verlangt, dass Sie alle Verarbeitungen personenbezogener Daten offenlegen. Erfahren Sie, wie Sie die Transparenzpflichten meistern und den Überblick über Ihre Datenverarbeitungen behalten.
Referent: Matthias Bergt (Recht)
Webshop, Lohnabrechnung, CRM-Systeme: Wo fallen Daten an? Wem gehören sie? Zu welchem Zweck werden sie verarbeitet? Anhand konkreter Beispiele erhalten Sie einen Überblick, was in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis angegeben werden muss.
Referenten: Lukas Grasskamp (Recht) + Christian R. Kühne (Informatik)
In praktischen Übungen zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Datenschutzerklärung aufbauen, welche Inhalte sie enthalten muss und was Sie bei bestimmten Formulierungen beachten sollten.
Referent:innen: Dr. Judith Wallat (Recht) + Max-R. Ulbricht (Informatik)
Onlineshop, Webhosting, Provider: Nicht alle Unternehmen leisten sich eine IT-Abteilung, es gibt ja auch externe Dienstleister:innen. Erfahren Sie, wie Sie diese DSGVO-konform einsetzen und was bei Auftragsverarbeitungsverträgen zu beachten ist.
Referent: Matthias Bergt (Recht)
Was müssen Sie beachten, wenn Sie Cookies auf Ihrer Website einsetzen? Benötigen Sie für diese immer eine Einwilligung? Ist ein Cookie-Banner Pflicht? Und welche Fehler können Sie bei der Gestaltung Ihrer Website vermeiden?
Referent: Matthias Bergt (Recht)
Wenn Sie einen Antrag auf Auskunft erhalten, zahlt sich eine gute Vorbereitung aus. Verschaffen Sie sich einen Überblick und erfahren Sie, bis wann, wie und worüber Sie Auskunft geben müssen.
Referentin: Birgit Schaffitzel (Recht)
Daten sind schnell um den Globus geschickt. Wir klären, ab wann eine Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland vorliegt und wie solche Auslandsbezüge rechtlich abzusichern sind. Auch der Angemessenheitsbeschluss für Übermittlungen in die USA wird Thema sein.
Referent: Sebastian Kränzle (Recht)
Wie machen Sie personenbezogene Daten unkenntlich? Wie stellen Sie sicher, dass nach dem Löschen keine Daten mehr vorhanden sind? Und was ist der Unterschied zwischen Löschen und Vernichten?
Referent: Christian R. Kühne (Informatik)
Zur Verarbeitung müssen personenbezogene Daten gespeichert werden, um sie von der Erhebung über die Speicherdauer bis zur Archivierung, Löschung oder Vernichtung bereitzustellen. Was müssen Sie dabei beachten?
Referent: Max-R. Ulbricht (Informatik)
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Berliner Existenzgründer:innen und Vertreter:innen gemeinnütziger Berliner Vereine sowie Inhabende, Geschäftsführende und Angestellte eigenständiger Klein- und Kleinstunternehmen, die ihren Sitz in Berlin haben.
Als eigenständige Klein- und Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro Umsatzerlös oder Bilanzsumme aufweisen und die weniger als 25 Prozent der Anteile anderer Unternehmen halten und deren Anteile zu weniger als 25 Prozent von anderen als natürlichen Personen gehalten werden.
Die Anmeldung mehrerer Vertreter:innen eines Unternehmens oder Vereins ist zulässig. Bei großer Nachfrage bleibt uns vorbehalten, die Zahl der Teilnehmer:innen pro Unternehmen oder Verein auch nach erfolgter Anmeldung zu beschränken. Sollte dies notwendig sein, werden Sie rechtzeitig darüber per E-Mail informiert.
Die Veranstaltungen werden nicht aufgezeichnet, es sei denn, dies wird im Einzelfall ausdrücklich anders mitgeteilt. Den Teilnehmer:innen ist nicht erlaubt, Foto- oder Videoaufnahmen während der Veranstaltung anzufertigen.
Kurzfristige Absagen und Verschiebungen von Terminen können nicht ausgeschlossen werden. Darüber werden Sie per E-Mail informiert. E-Mails erhalten Sie auch im Anschluss an Ihre Anmeldung, um die Anmeldung zu bestätigen, sowie wenige Tage vor Beginn der Veranstaltungen zur Information über Anfahrtsweg, Parksituation und Zugang zum Veranstaltungsort.