Datenschutzbehörden erteilen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten eine Absage und fordern die datenschutzrechtliche Anpassung von Rundfunk-Staatsvertägen sowie der Presse- und Mediengesetze.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat zu Beginn der neuen Legislaturperiode des Bundestags elf handlungsorientierte Grundforderungen formuliert, mit denen das Datenschutzrecht weiterentwickelt und seine Durchsetzung und Akzeptanz gefördert werden sollen.
Das Bürgerbündnis für mehr Videoaufklärung und mehr Datenschutz hat einen Gesetzesentwurf für ein „Artikel-Gesetz für mehr Sicherheit und mehr Datenschutz in Berlin“ vorgestellt, über den in einem Volksbegehren entschieden werden soll. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, rät Berliner Bürgerinnen und Bürgern aus folgenden Gründen davon ab, die Initiative zu unterstützen.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beschäftigt sich aktuell verstärkt mit Identitätsdiebstählen im Onlinehandel. Dabei musste die Aufsichtsbehörde bei ihren Prüfungen häufig feststellen, dass Unternehmen nicht genügend Maßnahmen ergreifen, um Identitätsdiebstähle zu verhindern.
Aufgrund einer Pressemitteilung der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vom 18. August 2017 wurde die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf den Vorwurf einer Ausspähung der Beschäftigtenvertretung bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) aufmerksam. Um die Vorwürfe zu prüfen, nahm die Aufsichtsbehörde umgehend eine Betriebsprüfung bei der BVG vor.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation, die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 61. Sitzung am 24./25. April 2017 in Berlin zwei Arbeitspapiere verabschiedet.
Seit 1. August 2016 sind die zwischen der EU und den USA vereinbarten Neuregelungen für die Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA in Kraft. Sie werden als EU-US-Privacy-Shield bezeichnet. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, stellt ab sofort auf ihrer Website Informationen zum Privacy-Shield bereit, die auch einheitliche Beschwerdeformulare beinhalten.
Anlässlich des Starts des Pilotprojekts zum Einsatz von Techniken zur biometrischen Gesichtserkennung am Berliner S-Bahnhof Südkreuz weist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, auf die erheblichen Risiken solcher Techniken hin.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Die Aufsichtsbehörden befassen sich zurzeit intensiv mit den neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen und stimmen eine einheitliche Sichtweise ab. Als Hilfestellung für die betroffenen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger wurden gemeinsame Kurzpapiere zur DS-GVO zwischen den Aufsichtsbehörden abgestimmt, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ab sofort veröffentlicht.
Durch die am 22. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelungen zur Einführung der Online-Durchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sollen schwerwiegende Grundrechtseingriffe zum Zweck der Strafverfolgung gerechtfertigt werden.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder und des Bundes haben sich am 13. Juni 2017 in Mainz unter dem Vorsitz des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann zu ihrer 33. Konferenz getroffen.
Auf der Agenda der Informationsfreiheitsbeauftragten standen zahlreiche aktuelle Themen. Mit der Entschließung „Mit Transparenz gegen Fake-News“ appelliert die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland an alle öffentlichen Stellen in Deutschland, sich der fundamentalen Bedeutung der Informationsfreiheit und behördlicher Informationen bewusst zu sein, und durch größtmögliche Transparenz – sowohl auf Antrag als auch proaktiv – die Bürgerinnen und Bürger in ihrer politischen Willensbildung zu unterstützen.
In der Vergangenheit haben sich vor Wahlen immer wieder Bürgerinnen und Bürger über unerwünschte Wahlwerbebriefe von Parteien bei unserer Behörde beschwert.
Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz verabschiedet, mit dem das deutsche Datenschutzrecht an die Vorgaben der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden soll. Zentrale Forderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden sind dabei leider weitgehend unberücksichtigt geblieben.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, stellt ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 vor.
Am Freitag, 7. April 2017, um 11 Uhr im Pressezimmer (Raum 190) des Abgeordnetenhauses von Berlin (Preußischer Landtag) stellt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, den Jahresbericht 2016 vor.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation, die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 60. Sitzung am 22./23. November 2016 in Berlin ein Arbeitspapier zu Biometrie in der Online-Authentifizierung verabschiedet.
Erstmals werden bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit kostenlose Beratungssprechstunden eigens für Start-up-Unternehmen angeboten.
Der Einsatz von Videokameras mit Gesichtserkennung kann die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören. Die Möglichkeiten, sich solcher Überwachung zu entziehen oder diese gar zu kontrollieren, sind kaum vorhanden.
Das Bundeskabinett hat gestern eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen, um es privaten Betreibern öffentlicher Anlagen und Veranstaltungen zu erleichtern, verstärkt Videoüberwachung einzusetzen.
Mit seiner gestrigen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass das Unionsrecht eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten untersagt.
In den letzten Jahren haben grenzüberschreitende Übermittlungen von personenbezogenen Daten in der Privatwirtschaft massiv zugenommen. Zu den Ursachen dieser Entwicklung zählen die wirtschaftliche Globalisierung und die stetige Ausbreitung von Dienstleistungen und Produkten des sog. Cloud Computing. Selbst viele kleinere und mittlere Unternehmen in Deutschland verarbeiten inzwischen zahlreiche personenbezogene Daten (z. B. von Kund:innen, Mitarbeiter:innen oder Bewerber:innen) auf Servern externer Dienstleister:innen, oft außerhalb der Europäischen Union.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, hat den Einsatz von Stillen SMS, d. h. das Versenden von Ortungsimpulsen an Telefone ohne Kenntnis der hiervon Betroffenen, durch die Berliner Strafverfolgungsbehörden stichprobenartig anhand staatsanwaltlicher Ermittlungsakten geprüft und hierbei insbesondere folgende gravierende Mängel festgestellt.
Am 25. Mai 2016 ist nach mehrjährigen Arbeiten das EU-Datenschutzreformpaket in Kraft getreten. Es besteht aus der Richtlinie für den Datenschutz in Polizei und Justiz sowie der Datenschutz-Grundverordnung und sieht eine Übergangszeit von zwei Jahren vor. Bis Ende Mai 2018 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden; die Verordnung gilt dann in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar.
In der Vergangenheit haben sich vor Wahlen immer wieder Bürgerinnen und Bürger über unerwünschte Wahlwerbebriefe von Parteien bei unserer Behörde beschwert. Die Meldebehörde darf nach dem Melderecht Parteien und sonstigen Wahlbewerber:innen vor dem Wahltermin Auszüge aus dem Melderegister erteilen, damit sie z. B. Einladungen zu Werbeveranstaltungen, Werbebriefe und Kandidat:innenvorstellungen versenden können.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, stellt den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015 vor.
Am Mittwoch, 23. März 2016, um 11 Uhr im Pressezimmer (Raum 190) des Abgeordnetenhauses von Berlin (Preußischer Landtag) stellt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, den Jahresbericht 2015 vor.
Nach erfolgreicher Wahl im Abgeordnetenhaus von Berlin wurde gestern die Juristin Maja Smoltczyk zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ernannt. Sie tritt damit die Nachfolge von Dr. Alexander Dix an, der das Amt seit 2005 innehatte.