Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit appelliert an den Berliner Verordnungsgeber, den Einsatz der Corona-Warn-App als datensparsame und effektive Alternative für die Unterbrechung von Infektionsketten rechtlich zu verankern. Diese Möglichkeit sieht auch die Reform des Infektionsschutzgesetzes vor, die gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
Derzeit verpflichtet die Dritte Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Veranstaltende, Gastronomen und andere Verantwortliche zur Anwesenheitsdokumentation ihrer Gäste. Dazu müssen sie laut Verordnung personenbezogene Daten ihrer Gäste erfassen, u. a. Vor- und Nachname, Telefonnummer und Anschrift. Der Zweck der Datenerfassung ist die Nachverfolgung von Kontakten von positiv auf Covid-19 getesteten Personen durch die Gesundheitsämter.
Durch die gestiegenen Infektionszahlen stoßen die Berliner Gesundheitsämter laut Medienberichten bei der Kontaktnachverfolgung wiederholt an ihre personellen Grenzen. Demnach werden die erhobenen Daten entweder gar nicht, sehr verspätet oder nur in Teilen genutzt.
Mit der Corona-Warn-App gibt es eine datensparsame Alternative für die Unterbrechung von Infektionsketten. Veranstaltende oder Gastronomen können mit der App QR-Codes zum Einchecken für ihre Gäste generieren. Im Falle der Infektion eines Gastes erhalten die anderen Nutzer*innen über die Corona-Warn-App schnell eine Warnung. Durch eine neue Funktion können Veranstaltende mittlerweile auch dann über Risikokontakte informieren, wenn sich die infizierte Person selbst nicht über die Corona-Warn-App eingecheckt hatte.
Da die Corona-Warn-App die in der Verordnung geforderten Daten nicht erfasst, können Berliner Veranstaltende allein mit ihrem Einsatz bislang nicht ihre rechtlichen Pflichten erfüllen. Sachsen und Baden-Württemberg erlauben das Einchecken per Corona-Warn-App bereits in ihren Landesverordnungen.
Volker Brozio, kommissarischer Dienststellenleiter der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Mit der Corona-Warn-App steht ein datenschutzkonformes und effektives Mittel zur Unterbrechung von Infektionsketten zur Verfügung. Die App ist datensparsam und entlastet die Gesundheitsämter. Der Berliner Verordnungsgeber sollte klarstellen, dass das Einchecken per Corona-Warn-App als Alternative zur Kontaktdatenerfassung genutzt werden kann. Hier sollte das Land Berlin den jüngsten Beschlüssen auf Bundesebene folgen.“