Die Berliner Datenschutzbeauftragte begrüßt die neuen Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).

EDSA beschließt Leitlinien zur Pseudonymisierung

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Meike Kamp begrüßt die Leitlinien zur Pseudonymisierung des Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA). Die BlnBDI war an der Erarbeitung der Leitlinien federführend beteiligt.

Dazu Meike Kamp, BlnBDI: „Pseudonymisierung bietet einen effektiven Weg, die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu bewahren. Gleichzeitig ermöglicht es Weiterverarbeitungen von Daten, die ansonsten wegen der mit ihnen verbundenen Risiken nicht durchgeführt werden dürften. In Zeiten der Digitalisierung kann effektive Pseudonymisierung dabei helfen, die Risiken von Datenverarbeitungen zu minimieren und das Vertrauen der Menschen in den Schutz ihrer Daten zu stärken. Daher freue ich mich sehr, dass der Europäische Datenschutzausschuss nun Leitlinien zur Anwendung dieser wichtigen technischen und organisatorischen Maßnahme erlassen hat. Ich verspreche mir davon mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und andere Organisationen, die auf Pseudonymisierung setzen.“

Unter Pseudonymisierung versteht die Datenschutz-Grundverordnung eine Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass diese ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen Person zugeordnet werden können. Die Identität der betroffenen Personen soll denjenigen verborgen bleiben, die keinen Zugang zu solchen zusätzlichen Informationen haben.

Für eine Pseudonymisierung werden die Daten umgestaltet, Namen und andere identifizierende Angaben werden entfernt und in der Regel durch Pseudonyme ersetzt. Eine Tabelle, die Pseudonyme den Daten gegenüberstellt, die sie ersetzt haben, stellt eine typische Zusatzinformation dar. Verantwortliche schützen die von ihnen gehaltenen Zusatzinformationen durch technische und organisatorische Maßnahmen, um die Fähigkeit zur Zuordnung der pseudonymisierten Daten zu spezifischen betroffenen Personen zu kontrollieren.

Hintergrund: 
In seiner gestrigen Sitzung hat der EDSA die Leitlinien zur Pseudonymisierung angenommen. Der EDSA ist die Dachorganisation der nationalen europäischen Datenschutzbehörden und des Europäischen Datenschutzbeauftragten. Die Leitlinien bestehen aus zwei Teilen, von denen der erste einen rechtlichen und der zweite einen technischen Schwerpunkt hat. Ein Anhang veranschaulicht anhand von Fallbeispielen aus der Praxis die Verwendung und die Vorteile der Pseudonymisierung.

Auf der Website des EDSA finden Sie eine Pressemitteilung sowie die verabschiedeten Leitlinien. Bis zum 28. Februar läuft eine öffentliche Konsultation zu den Leitlinien.

Pseudonymisierung und Anonymisierung sind die Schwerpunktthemen der BlnBDI für ihren diesjährigen Vorsitz der Datenschutzkonferenz.