Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Die Aufsichtsbehörden befassen sich zurzeit intensiv mit den neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen und stimmen eine einheitliche Sichtweise ab. Als Hilfestellung für die betroffenen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger wurden gemeinsame Kurzpapiere zur DS-GVO zwischen den Aufsichtsbehörden abgestimmt, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ab sofort veröffentlicht.