Beschneidung der Kontrollbefugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden nicht hinnehmbar!

Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz verabschiedet, mit dem das deutsche Datenschutzrecht an die Vorgaben der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden soll. Zentrale Forderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden sind dabei leider weitgehend unberücksichtigt geblieben.