Am 16. September 2021 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin weitreichende Änderungen am Berliner Schulgesetz verabschiedet. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, begrüßt die vorgenommenen Änderungen in Bezug auf den Datenschutz: „Damit wird der Einsatz digitaler Lernmittel in den Berliner Schulen auf sichere Füße gestellt“, sagt Smoltczyk. „Ich freue mich, dass das Abgeordnetenhaus meine Vorschläge zur Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten von Schüler*innen und Lehrkräften in das Gesetz übernommen hat. Mit den neuen Regelungen sind die Berliner Schulen für das digitale Zeitalter gewappnet.“
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schüler*innen und Lehrkräften bei der Nutzung digitaler Lernmittel im Unterricht. Hier schafft das Schulgesetz nun endlich eine Rechtsgrundlage, die diese Datenverarbeitung explizit erlaubt. Für Schulen bringt das die nötige Rechtssicherheit. So ist beispielsweise die Einholung von Einwilligungen zur Nutzung von Videokonferenzen und des Lernraums Berlin nicht mehr nötig.
Darüber hinaus verpflichtet das Schulgesetz die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, regelmäßig eine Auswahl für die an Schulen in Betracht kommenden digitalen Lehr- und Lernmittel festzulegen. Damit greift das Abgeordnetenhaus eine Forderung der Datenschutzbeauftragten auf. Mit der Regelung soll gewährleistet werden, dass den Schulen die notwendige Hilfestellung bei der Auswahl datenschutzkonformer digitaler Werkzeuge gegeben wird.
Die Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass in vielen Schulen noch immer Unsicherheit herrsche, welche Dienste aus Datenschutzsicht unbedenklich eingesetzt werden können. Bislang sei es Aufgabe der Schulleitungen und Lehrkräfte, die Dienste rechtlich, technisch und pädagogisch zu prüfen. Die Neuregelung entlaste die Schulen von dieser Aufgabe und bündele die notwendige rechtliche und technische Prüfung bei der Senatsverwaltung. Bei Wahrnehmung dieses Angebots können die Schulen darauf vertrauen, datenschutzkonforme digitale Lernmittel zu nutzen. Die freiwerdenden Kapazitäten können wieder in der pädagogischen Arbeit zum Einsatz kommen.
„Mit Stolz kann Berlin nun von sich sagen, eines der modernsten Schulgesetze zu haben, das digitalen Unterricht datenschutzgerecht ermöglicht. Das Gesetz kann auch für andere Bundesländer richtungsweisend sein. Jetzt ist die Senatsverwaltung für Bildung gefragt, die veraltete Schuldatenverordnung zu modernisieren und eine Verordnung zu den digitalen Lernmitteln zu erlassen, um das Gesetz in der Praxis mit Leben zu erfüllen“, erklärt die Datenschutzbeauftragte.