Berliner Datenschutzbeauftragte beteiligt sich an deutschlandweiter Prüfung internationaler Datentransfers von Unternehmen

Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle überprüft die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten). Das Ziel ist die breite Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seiner Schrems-II-Entscheidung vom 16. Juli 2020 (Rs. C-311/18).