In der Vergangenheit haben sich vor Wahlen immer wieder Bürgerinnen und Bürger über unerwünschte Wahlwerbebriefe von Parteien bei unserer Behörde beschwert. Die Meldebehörde darf nach dem Melderecht Parteien und sonstigen Wahlbewerber:innen vor dem Wahltermin Auszüge aus dem Melderegister erteilen, damit sie z. B. Einladungen zu Werbeveranstaltungen, Werbebriefe und Kandidat:innenvorstellungen versenden können.