Jahresberichte der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Jahresberichte

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat dem Abgeordnetenhaus, dem Senat und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen. Neben den aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wird über Schwerpunktthemen und Einzelfälle aus den jeweiligen Geschäftsbereichen berichtet. Seit 1990 wird der Tätigkeitsbericht als Broschüre veröffentlicht, die auf Wunsch auch per Post zugesandt wird.

 

Jahresbericht 2023

Tätigkeitsbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2023

Der vorliegende Jahresbericht dokumentiert auf 174 Seiten die umfangreichen Tätigkeiten meiner Behörde und zeigt die Vielfalt an Themen, mit denen wir uns im letzten Jahr befasst haben. Herzlich möchte ich mich bei meinen Mitarbeiter:innen für diese Arbeit bedanken.

In Zeiten, in denen große Technologiekonzerne mit der Fortentwicklung von Modellen generativer Künstlicher Intelligenz über digitale Infrastruktur und die Ausgestaltung des digitalen Lebens bestimmen, muss sich auch die Datenschutzaufsicht globalisieren. Unser Wirken auf nationaler wie internationaler Ebene ist unerlässlich, um unsere Aufgaben zu erfüllen, die Grundrechte und Grundfreiheiten von Personen zu schützen und für deren Recht auf den Schutz personenbezogener Daten einzutreten. In Beschwerde- und Prüfverfahren kooperieren wir mit den nationalen und europäischen Datenschutzbehörden und entwickeln gemeinsam Leitlinien für die Praxis sowie Stellungnahmen in Gerichts- und Gesetzgebungsverfahren. Unser Ziel ist es, gemeinsame Standards in der Aufsichts- und Beratungspraxis zu etablieren und auf dieser Basis unsere von Amts wegen veranlassten und strukturellen Prüfungen auszubauen.

Informationsfreiheit und Transparenz des Verwaltungshandelns sind wichtige Instrumente, um gegen die Spaltung von Gesellschaften zu wirken. Gerade das proaktive Veröffentlichen von Informationen bietet der öffentlichen Hand die Chance, ihr Handeln nachvollziehbarer zu machen und die Menschen an staatlichen Entscheidungen teilhaben zu lassen. Wir setzen uns daher weiter für ein Berliner Transparenzgesetz und ein stetiges Umdenken ein, das die Förderung von Transparenz in der Verwaltung nicht als Bürde, sondern als eigenes öffentliches Interesse und öffentliche Aufgabe begreift. Die digitale Transformation kann diesen Prozess unterstützen, wenn das Konzept der Informationsfreiheit by Design von Anfang an mitgedacht und umgesetzt wird.

Der Jahresbericht enthält Highlights und Lowlights des Jahres 2023. Manches ist schon gut, vieles ist zu optimieren. Wir bleiben dran.

Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht Ihnen

Meike Kamp
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Vollständiger Bericht

Jahresbericht 2022

Tätigkeitsbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2022

Am 6. Oktober dieses Jahres wurde ich vom Abgeordnetenhaus für die Dauer von fünf Jahren zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und bin dankbar, diesen Weg mit hochqualifizierten Expert:innen an meiner Seite beschreiten zu dürfen. Ihr unermüdlicher und engagierter Einsatz für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bildet die Grundlage für diesen Jahresbericht.

Nach wie vor warten wir auf die Verabschiedung eines modernen Transparenzgesetzes für Berlin. Stellt die Verwaltung proaktiv diejenigen Informationen zur Verfügung, die Grundlage für administratives Handeln und politische Entscheidungen sind, ermöglicht sie die zeitnahe Auseinandersetzung und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen. Letztlich profitiert auch die Verwaltung selbst von der Veröffentlichung, indem sie von anderen Behörden benötigte Informationen über ein Transparenzportal auf dem kurzen Dienstweg erhält. Ein solches Portal setzt voraus, dass Verwaltungsinformationen elektronisch verfügbar sind und ohne Medienbruch aus digitalisierten Verfahren bereitgestellt werden können. Auch vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Digitalisierung der Berliner Verwaltung weiter Fahrt aufnimmt. Mit der gleichzeitigen Fortentwicklung des Onlinezugangsgesetzes werden hoffentlich immer mehr Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung gestellt. Zugleich müssen die fehlenden datenschutzrechtlichen Grundlagen ergänzt und die Verantwortlichkeiten klar und eindeutig abgebildet werden. Es muss stets transparent bleiben, was genau bei der Inanspruchnahme digitaler Verwaltungsleistungen mit personenbezogenen Daten passiert und wer für was verantwortlich ist. Denn das Vertrauen der Menschen ist ausschlaggebend für die Akzeptanz der Verfahren.

Bei der Kontrolle der Datenverarbeitung von Polizei und Staatsanwaltschaft stoßen wir auf rechtliche Hindernisse, da es im Berliner Landesrecht weiterhin an der Umsetzung der europarechtlich vorgesehenen effektiven Durchsetzungsinstrumente für unsere Behörde fehlt. Der Druck aus Brüssel wächst, hat doch die EU-Kommission die fehlenden Befugnisse zum Anlass genommen, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Unsere Aufgabe ist es, Grundrechte zu schützen und die Menschen dabei zu unterstützen, von Digitalisierung und Technikeinsatz zu profitieren, ohne dabei auf Selbstbestimmung, Anonymität, freie Informationsbeschaffung und Meinungsbildung sowie sonstige unbeobachtete Freiräume der Entfaltung zu verzichten. Für die heranwachsenden Generationen und damit für den Bildungs- und Schulbereich ist dies von besonderer Bedeutung: Wir müssen Kinder und Jugendliche befähigen, sich diese Freiräume auch in der Zukunft zu erhalten. Gleichzeitig sollen sie unter Einsatz digitaler Lernmittel und im digitalen Unterricht unbeobachtet lernen können. Genau diese Maßstäbe gilt es bei der Beschaffung digitaler Endgeräte und der Fortentwicklung der Rechtsgrundlagen im Schulbereich sowie des Berliner Schulportals einzuhalten.

Auch im Bereich der Wirtschaft und der Internetökonomie helfen die Anforderungen des Datenschutzes, Entscheidungsfreiräume, Interventionsmöglichkeiten und Kommunikationsvielfalt zu bewahren. Mit dem Digitalpaket und der Datenstrategie der Europäischen Union sowie der geplanten Regulierung des politischen Targetings stehen neue rechtliche Entwicklungen bevor, die unsere Arbeit mitbestimmen werden. Das Wirken unserer Behörde wird auch in Zukunft an der ihr zugewiesenen rechtsstaatserhaltenden und grundrechtsschützenden Funktion ausgerichtet sein. Ich freue mich auf die Entwicklungen in diesem hochdynamischen Tätigkeitsbereich.

Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht Ihnen

Meike Kamp
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Vollständiger Bericht

Jahresbericht 2021

Tätigkeitsbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2021

Das Jahr 2021 war in vielerlei Hinsicht eine Fortsetzung des Jahres 2020. Während wir jedoch 2020 von der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft überrascht wurden, trat 2021 eine weitgehende Gewöhnung an den Ausnahmezustand ein. Anfänglich als Übergangslösungen gedachte Maßnahmen, wie z. B. das Arbeiten von zu Hause aus, die Durchführung von Videokonferenzen oder das Unterrichten unserer Kinder im "Homeschooling", verstetigten sich und wurden zum selbstverständlichen Bestandteil unseres Alltags. Schnell wurde deutlich, dass die neue gesellschaftliche Realität viele Bezugspunkte zum Datenschutz hat. Mit der zunehmenden Digitalisierung der gesellschaftlichen Prozesse haben sich auch vielfältige Möglichkeiten eröffnet, die Menschen – oftmals unbemerkt – bis in den Kernbereich ihrer privaten Lebensgestaltung hinein auszuforschen. Private, unbeobachtete Bereiche sind jedoch Grundvoraussetzung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und somit für eine demokratisch aufgestellte und den Grundrechten verpflichtete Gesellschaft.

Jahresbericht 2020

Tätigkeitsbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2020

Das Jahr 2020 war vor allem geprägt durch die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben, auf Bildung, Ausbildung und Arbeit. Unser Alltag wurde teilweise völlig auf den Kopf gestellt: Die Arbeit war plötzlich gar nicht mehr oder oft nur noch "Remote" – also aus der Ferne – möglich. Die Schulen zu, die Kindertagesstätten im Notbetrieb, die meisten Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen allenfalls zeitweise geöffnet. Geschäfte – mit einigen wenigen Ausnahmen –, Gast- und Kulturstätten: Geschlossen. Und allem voran: Die empfindliche Einschränkung sozialer Kontakte. Der Lockdown löste einen wahren Digitalisierungsschub aus und stellte auch den Datenschutz auf eine harte Bewährungsprobe. Videokonferenzen, "Homeschooling" und digitale Kontaktnachverfolgung wurden quasi über Nacht zur neuen Selbstverständlichkeit. Nicht ganz so selbstverständlich hingegen war dabei der Rückgriff auf datenschutzkonforme Dienste und Software.

Jahresbericht 2019

Tätigkeitsbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2019

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirkt. Der wegweisende Charakter dieses europäischen Gesetzes für den Datenschutz in Europa und auch darüber hinaus wird immer spürbarer. So blicken wir in Berlin auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr im Zeichen der DSGVO zurück. Es war das erste vollständige Jahr mit der neuen Gesetzeslage, und wir konnten in unserer Arbeit beobachten, dass die datenschutzrechtliche Sensibilität in fast allen Bereichen deutlich zugenommen hat. Verantwortliche Stellen wenden sich viel häufiger bei Fragen und Problemen aktiv an uns und legen verstärkt Wert auf ein gutes Datenschutzmanagement.

Jahresbericht 2018

Tätigkeitsbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2018

Am 25. Mai 2018 hieß es "Und Action, bitte!". Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde wirksam. Und trotz aller Unkenrufe in einer im Vorfeld recht überhitzt geführten öffentlichen Debatte, die Ängste schürte und vermeintliche Fallstricke skandalisierte, läuft sie erstaunlich reibungslos. Natürlich gibt es Kinderkrankheiten und Unsicherheiten in und mit dem neuen EU-weit verbindlichen Datenschutzrecht. Dies kann aber bei der kompletten Neuschaffung eines Rechtsgebiets auf europäischer Ebene – und genau darum handelt es sich – noch ohne Rechtsprechung und Erfahrungswissen im Grunde auch gar nicht anders sein. Jetzt, nachdem fast ein Jahr vergangen ist, erscheint alles schon deutlich in einem anderen Licht.

Jahresbericht 2017

Tätigkeitsbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2017

2018 wird es zu einer Neuausrichtung des Datenschutzrechts in Europa kommen: Ab dem 25. Mai wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar anwendbar sein. Mit ihr wird damit erstmals ein komplettes Rechtsgebiet für alle europäischen Mitgliedstaaten verbindlich und im Detail geregelt. Die Datenschutz-Grundverordnung will ein europaweit einheitliches hohes Datenschutzniveau schaffen und dieses auch durchsetzen. Dem bisherigen Datenschutzflickenteppich soll ein Ende bereitet werden. Wahrlich ein bahnbrechender Schritt, der uns da bevorsteht, und zugleich eine riesige Herausforderung. Denn mit der Datenschutz-Grundverordnung ändern sich die Stellung, Aufgaben und Befugnisse dieser Behörde grundlegend. Das Jahr 2017 stand dementsprechend auch deutlich im Zeichen dieser bevorstehenden Änderungen.

Jahresbericht 2016

Tätigkeitsbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2016

Die Vielfalt der Themen zeigt erneut, dass die Nutzung personenbezogener Daten inzwischen alle Bereiche unseres Lebens erfasst. Die schnell weiter voranschreitende Digitalisierung unseres Alltags sorgt für immer neue Fragestellungen und Herausforderungen sowohl im Datenschutz als auch in der Informationsfreiheit. Die Verarbeitung von Informationen ist zunehmend allgegenwärtig, weil diese inzwischen jederzeit und überall verfügbar sind. Fast alle Abläufe des täglichen Lebens können durch Digitalisierung unserer Alltagsumgebung, z. B. durch selbstfahrende Autos und Smart Home-Lösungen, komfortabler gestaltet werden. Allerdings kann doch nur ein Haus, das die Privatsphäre seiner Bewohner achtet und damit die Wahrung eines zentralen Grundrechts berücksichtigt, wirklich als smart bezeichnet werden.

Jahresbericht 2015

Tätigkeitsbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2015

2015 war ein Jahr der extremen Gegensätze für den Datenschutz wie für die Informationsfreiheit. Nach den Terroranschlägen im Januar in Paris entbrannte auch in Deutschland eine Diskussion darüber, ob die bestehenden Gesetze zur Bekämpfung des Terrorismus ausreichen. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sah sich genötigt, erneut darauf hinzuweisen, dass es in unserem Land "zu keiner Verschiebung zugunsten staatlicher Überwachung und zulasten freier und unbeobachteter Aktionen, Bewegung und Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger kommen" darf.

Jahresbericht 2014

Tätigkeitsbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2014

Datenschutz ist weit mehr als Datensicherheit. Datenschutz soll dem einzelnen Menschen existenzielle Freiheitsräume sichern. Daran muss anderthalb Jahre nach dem Beginn der von Edward Snowden ausgelösten Veröffentlichungen über exzessive Überwachungspraktiken der Geheimdienste demokratischer Staaten erinnert werden. Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit auch im vergangenen Jahr war die Frage, welche Konsequenzen aus dem anhaltenden NSA-Skandal gezogen werden müssen. Ein Teil dieser notwendigen Konsequenzen sind Maßnahmen der Datensicherheit.

Jahresbericht 2013

Tätigkeitsbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2013

Im November 2006 fand die Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten in London unter dem Motto "Überwachungsgesellschaften" statt. Der britische Informationsbeauftragte Richard Thomas beschrieb aus diesem Anlass die Gefahr, dass nicht nur seine Landsleute sich "schlafwandelnd" auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft befänden. Wie zutreffend diese Prognose war, ist spätestens mit den von Edward Snowden im Juni veranlassten Veröffentlichungen über die exzessiven Überwachungspraktiken der US-amerikanischen und britischen Geheimdienste offenkundig geworden.

Jahresbericht 2012

Tätigkeitsbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2012

Wer beim größten Internetbuchhändler Amazon das Angebot durchsucht oder Bücher bestellt, dessen Interessen werden dafür genutzt, um dem Käufer Vorschläge zu machen, was ihn noch interessieren könnte. Der eine mag das nützlich finden, während andere dies als aufdringlich ansehen. In den USA hat der kalifornische Gesetzgeber bereits im Sommer 2011 hierauf reagiert und ein Gesetz zum Schutz der Privatsphäre des Lesers (Reader Privacy Act) verabschiedet. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten haben die Gesetzgeber in Deutschland und Europa seit jeher nicht versucht, auf technische Bedrohungen der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen punktuell mit speziellen Gesetzen zu reagieren, sondern sie haben in allgemeinen Datenschutzgesetzen der Verarbeitung personenbezogener Daten Grenzen gesetzt.

Jahresbericht 2011

Tätigkeitsbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2011

Jede Datenverarbeitung ist riskant. Dass die Risiken gerade bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dramatisch zunehmen, wurde im zurückliegenden Jahr deutlicher als je zuvor. Wer das Internet nutzt, kann bequem Bücher bestellen, Reisen buchen und sich neuerdings auch zunehmend Behördengänge ersparen, wenn entsprechende E-Government-Dienste angeboten werden. In einer Zeit, in der große US-Unternehmen wie Google, Facebook, Apple und Amazon immer größere Sammlungen von Nutzerdaten anlegen, ohne bisher das europäische und deutsche Datenschutzrecht ausreichend zu berücksichtigen, steht der Datenschutz vor einer besonderen Herausforderung.

Jahresbericht 2010

Tätigkeitsbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2010

Datenschutz und Informationsfreiheit waren im zurückliegenden Jahr so häufig Gegenstand der öffentlichen Debatte wie seit der Volkszählung 1987 in der alten Bundesrepublik nicht mehr. Das war gut so und hatte mehrere Gründe, die sich mit den Stichworten Google Street View, Vorratsdatenspeicherung, unabhängige Datenschutzkontrolle und Wikileaks umschreiben lassen. Diese Diskussionen hatten naturgemäß auch Auswirkungen auf die Tätigkeit des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Berlin. Die Debatte über den Online-Panoramadienst Google Street View setzte in der Bundeshauptstadt erst ein, lange nachdem die Fahrzeuge des US-Unternehmens ihre Aufnahmen gemacht hatten. Als Google auf Druck der zuständigen Hamburger Aufsichtsbehörde allen Menschen in Deutschland ein Recht zum Vorabwiderspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Häuser und Wohnungen eingeräumt hatte, machten allein in den ersten zwanzig deutschen Städten, die man bundesweit virtuell besuchen konnte (darunter auch Berlin), rund 255.000 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Damit wurde erstmals ein Grundsatz zum Umgang mit Gebäudebild-Datenbanken praktisch umgesetzt, den die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation ("Berlin-Group") bereits 1999 formuliert hatte. Teilweise wurde die – europaweit geführte – Debatte über Google Street View als verfehlt bezeichnet. Das ist nur insofern zutreffend, als es bei Street View nicht um einen Eingriff in die Privatsphäre der Menschen geht. Datenschutz reicht aber über den Schutz der Privatsphäre hinaus. Er betrifft – in einer unglücklich verknappten Formulierung – den Schutz der Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Gerade darum geht es auch bei Google Street View: Ein Unternehmen wollte personenbezogene Daten in eine weltweit verfügbare Datenbank einstellen, ohne die Betroffenen in irgendeiner Weise zu beteiligen. Hinzu kam, dass Google erst auf Nachfrage der Aufsichtsbehörde einräumte, es seien von den Kamerawagen auch die Daten von privaten WLAN-Zugängen und – wie das Unternehmen angab – unabsichtlich auch Inhaltsdaten wie E-Mails oder Passwörter erfasst worden. Auch die bildliche Darstellung von Häusern und Mietwohnungen gibt Auskunft über die Verhältnisse ihrer Bewohner. Dabei handelt es sich zwar bisher nur um Standbilder, die schnell veralten. Aber schon jetzt können Häuser, Hinterhöfe und Gärten aus der Vogelperspektive ("bird’s view") und aus dem Weltall betrachtet werden, und bei Standbildern wird es nicht bleiben: Es ist nur eine Frage der Zeit, dass Live-Aufnahmen gemacht und veröffentlicht werden.

Jahresbericht 2009

Tätigkeitsbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2009

2009 hat der Datenschutz erheblich an Bedeutung gewonnen. Nachdem das ganze Ausmaß der massiven unzulässigen Überwachung von Beschäftigten und Außenstehenden bei der Deutschen Bahn bekannt geworden war, trat der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens zurück. Nach Abschluss unserer Überprüfung dieser Vorgänge haben wir ein Bußgeld in Höhe von 1.123.503,50 Euro gegen das Unternehmen verhängt. Dies ist das höchste Bußgeld, das eine deutsche Aufsichtsbehörde für den Datenschutz bisher festgesetzt hat. Der neue Unternehmensvorstand hat nicht nur die Geldbuße akzeptiert und bezahlt, sondern darüber hinaus den Datenschutz zu einer seiner obersten Prioritäten erklärt. Der Datenschutz ist jetzt auf höchster Ebene in einem eigenen Vorstandsressort angesiedelt. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, nicht nur die vorgeschriebenen Maßnahmen gegen künftige datenschutzrechtliche Verstöße zu treffen, sondern darüber hinaus in Sachen Datenschutz eine Modellfunktion zu übernehmen. Wenn die Deutsche Bahn als wohl größter privater Arbeitgeber in Deutschland die Ankündigung wahrmacht, beim Schutz der Beschäftigtendaten neue, positive Maßstäbe zu setzen, so hätte dies Auswirkungen auf die gesamte Berliner und darüber hinaus auf die Wirtschaft und Verwaltung in ganz Deutschland. Diese Änderung der Unternehmenskultur ist die richtige Konsequenz aus einer beschämenden Praxis der Überwachung von Beschäftigten und Dritten in der Vergangenheit. Die Zahlung der hohen Geldbuße tritt daneben in den Hintergrund, ist aber ein wichtiges Signal. In Zukunft kann sich kein Unternehmensvorstand mehr leisten, den Datenschutz zu unterschätzen.

Jahresbericht 2008

Tätigkeitsbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2008

2008 bleibt als Jahr der Datenskandale in Erinnerung. Erstmals haben deutsche Aufsichtsbehörden Bußgelder in Rekordhöhe gegen Unternehmen verhängt, die ihre Arbeitnehmer exzessiv – teilweise mit nachrichtendienstlichen Methoden – überwacht haben. Gegen eine auch in Berlin vertretene Lebensmittelkette wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 1,3 Millionen Euro verhängt. Andere Formen der rechtswidrigen Ausspähung von Beschäftigten, Aufsichtsrats- und Betriebsratsmitgliedern, Gewerkschaftern und Journalisten harren noch der Aufklärung. Die unverhältnismäßigen Überwachungspraktiken bei der Deutschen Bahn AG wurden gegen Ende des Berichtszeitraums in Ansätzen bereits bekannt, werden aber noch von uns aufgearbeitet. Dieser Bericht enthält insoweit nur eine Zwischenbilanz.

Jahresbericht 2007

Tätigkeitsbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2007

Der spätere Friedensnobelpreisträger Al Gore hat 2006 den mit einem Oscar ausgezeichneten Film "An Inconvenient Truth" (Eine unbequeme Wahrheit) gedreht, der sich mit der globalen Erwärmung beschäftigt. Genauso wichtig wie unsere physikalische Umwelt ist mittlerweile unsere informationelle Umwelt, also all das, was wir an digitalen Spuren in Telekommunikationsnetzen, insbesondere im Internet, aber auch an biometrischen Spuren, z. B. bei Reisen, hinterlassen. Auch hier müssen wir uns mit unbequemen Wahrheiten auseinandersetzen: Gerade im zurückliegenden Jahr sind Entscheidungen getroffen worden, die dazu führen, dass massenhaft personenbezogene Daten von staatlichen und privaten Stellen verdachtsunabhängig gespeichert werden.

Jahresbericht 2006

Tätigkeitsbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2006

Leben wir schon in einer Überwachungsgesellschaft? Wenn das so ist, welche Aufgabe haben Datenschutzbeauftragte in einer solchen Gesellschaft?

Diese Fragen standen im Vordergrund der 28. Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten, zu der der britische Information Commissioner Richard Thomas (der in Großbritannien für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig ist) im November 2006 nach London eingeladen hatte. Für Großbritannien kann man heute schon feststellen, dass es sich um eine Überwachungsgesellschaft handelt: Insgesamt rund 4,2 Millionen Videokameras überwachen dort Straßen und Plätze, jeder Einwohner einer britischen Großstadt wird durchschnittlich mindestens 100-mal von einer solchen Kamera erfasst, in London noch erheblich häufiger. In einer nationalen DNA-Datenbank sind rund 1,5 Millionen Proben von Personen erfasst, darunter auch Kinder, denen Bagatelldelikte vorgeworfen werden. Der britische Premierminister hat die Bevölkerung aufgefordert, sich freiwillig in dieser Datenbank erfassen zu lassen. Demgegenüber hat der Erfinder der DNA-Identifizierung, Sir Alec Jeffreys, Zweifel geäußert, ob mit einer solchen nationalen Datenbank nicht der Bogen überspannt werde. Das britische Parlament hat die Errichtung einer nationalen Zentraldatei für alle Kinder beschlossen, mit deren Hilfe Kindesmissbrauch bekämpft werden soll. Abgesehen davon, dass dadurch alle britischen Eltern unter Generalverdacht gestellt werden, sollen die Daten von Kindern gutsituierter Eltern (VIPs) einem besseren Datenschutz unterliegen als bei Kindern aus anderen Familien. Diese Liste der Überwachungsmaßnahmen, die auch der Brite George Orwell sich nicht hätte träumen lassen, ist unvollständig.

In Deutschland werden solche Beschreibungen auf britische Zustände gerade von Politikern kopfschüttelnd abgetan mit dem Bemerken, das sei hierzulande unvorstellbar und das wolle auch niemand. Richtig ist sicherlich, dass wir noch keine britischen Zustände haben. Das ist aber kein Grund, sich zufrieden zurückzulehnen und zur Tagesordnung überzugehen. Denn auch in Kontinentaleuropa und gerade in der Bundesrepublik nehmen die Überwachungstendenzen stetig zu.

Jahresbericht 2005

Tätigkeitsbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2005

In den Berichtszeitraum fiel der Wechsel im Amt des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Mit meiner Wahl durch das Abgeordnetenhaus von Berlin endete die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Dr. Hansjürgen Garstka, der dieses Amt (zunächst das des Berliner Datenschutzbeauftragten) insgesamt 15 Jahre lang ausgeübt hat. Zuvor war er seit der Gründung der Dienststelle des Berliner Datenschutzbeauftragten 1979 als dessen Vertreter tätig, so dass er insgesamt fast 26 Jahre lang die Gestaltung und Kontrolle des Datenschutzes und seit dem Jahr 2000 auch die Durchsetzung der Informationsfreiheit in Berlin maßgeblich geprägt hat. Sein Verdienst ist es, dass Berlin nicht nur bundesweit, sondern auch europa- und weltweit in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit einen exzellenten Namen hat. Dafür sei ihm auch an dieser Stelle herzlich gedankt. Er hat die Dienststelle des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu einem bürgerorientierten Kompetenzzentrum gemacht. Erfreulicherweise bleibt Herr Prof. Garstka Berlin in seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz erhalten. Wir werden die von Anfang an enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Akademie fortsetzen.

Die Herausforderungen, denen sich der Datenschutz angesichts einer rasanten technologischen Entwicklung und neuer Bedrohungen gegenüber sieht, haben sich im zurückliegenden Jahr weiter erhöht. Dabei kann kein Zweifel daran bestehen, dass – wie es die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Oktober 2005 formuliert haben (Entschließung der 70. Konferenz, vgl. Anlagenband "Dokumente zu Datenschutz und Informationsfreiheit 2005", S. 21) – eine moderne Informationsgesellschaft mehr Datenschutz braucht. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung wie auch der Wirtschaft ist untrennbar verbunden mit verstärkten Vorkehrungen gegen permanente Registrierung und Beobachtung.

Jahresbericht 2004

Tätigkeitsbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Jahr 2004

Sowohl in Deutschland als auch in Europa hat der Datenschutz im vergangenen Jahr seine größten Impulse von der Rechtsprechung erfahren.

Ohne Zweifel stellt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff") vom 3.März 2004 neben dem Volkszählungsurteil den größten verfassungsrechtlichen Meilenstein in der Entwicklung der informationellen Selbstbestimmung dar. Über die Feststellung hinaus, dass wesentliche Regelungen der Strafprozessordnung hierzu verfassungswidrig sind, werden Grundsätze zum Kernbereich privater Lebensgestaltung festgelegt, die in ihrer Bestimmtheit nicht zu übertreffen sind. So formuliert das Gericht im zweiten Leitsatz:

"Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diesen Bereich darf die akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung (Art. 13 Abs. 3 GG) nicht eingreifen. Eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Strafverfolgungsinteresse findet insoweit nicht statt."

Die Auswirkungen sind nicht auf die Regelungen zur akustischen Wohnraumüberwachung selbst beschränkt. Vielmehr werden auch alle anderen ähnlich tief in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingreifenden strafprozessualen und sicherheitsrechtlichen Maßnahmen zu überprüfen sein (vgl. 4.3.1). Aber auch in anderen Lebensbereichen muss der Schutz des Kernbereichs der Lebensgestaltung neu überdacht werden.