ZensusAufgrund der EU-Verordnung 763/2008 muss in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) alle zehn Jahre eine Zählung der Bevölkerung durchgeführt werden. Diese Volkszählung wird auch als Zensus bezeichnet. In Deutschland fanden die letzten großen Volkszählungen in den Jahren 2011 und 2022 statt. Der ursprünglich für 2021 geplante Zensus war um ein Jahr verschoben worden, da die umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen angesichts der Corona-Pandemie nicht fristgerecht umgesetzt werden konnten.
- Was ist eine Volkszählung?
- Welche Institution führt die Volkszählung durch?
- Wie passt das mit meinen Datenschutzrechten zusammen?
- Welche Aufsichtsbehörde überwacht die Verarbeitung meiner Daten?
Was ist eine Volkszählung?
Mit einer Volkszählung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Auf diese statistischen Erhebungen stützen sich viele Entscheidungen im Bund, in den Ländern und Gemeinden. Um europaweit einheitliche Daten über die Bevölkerung und deren Wohnsituation zu erhalten, hat die EU einen Katalog mit zu erhebenden Merkmalen festgelegt. In erster Linie werden hierfür Daten aus den Melderegistern genutzt (sogenannter registergestützter Zensus). Die Meldebehörden übermitteln hierfür alle gemeldeten Personen an die Statistischen Landesämter.
Zusätzlich wird eine Haushaltserhebung per Stichprobe durchgeführt. Die zu befragenden Haushalte bzw. Personen werden per Zufallsauswahl ermittelt und angeschrieben. Diese Haushaltsbefragung dient der Qualitätssicherung der amtlichen Zahl der Einwohner:innen, indem Über- und Untererfassungen aufgedeckt und so Fehlbestände im Datenbestand ermittelt werden. Die Abweichungen werden dann hochgerechnet, womit die Zahl der Einwohner:innen statistisch angepasst werden kann. Zusätzlich werden bei den Haushaltsstichproben auch Befragungen durchgeführt, bei denen umfangreiche Auskünfte gegeben werden müssen.
Welche Institution führt die Volkszählung durch?
Bei der Durchführung von Volkszählungen arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen: Die Zählungen und Befragungen werden von den Statistischen Landesämtern durchgeführt, die die erhobenen Daten an das Bundesamt für Statistik übermitteln. Dieses stellt hierfür die IT zur Verfügung. Für die Vorbereitung und Durchführung eines Zensus ist in Berlin das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zuständig. Für die Haushaltsbefragungen werden sogenannte Erhebungsbeauftragte eingesetzt.
Wie passt das mit meinen Datenschutzrechten zusammen?
Das deutsche Datenschutzrecht wurde durch die bereits in der Vergangenheit durchgeführten Volkszählungen maßgeblich geprägt. So hat das Bundesverfassungsgericht das seinerzeit erlassene Gesetz zur Durchführung einer Volkszählung im Jahr 1983 für teilweise verfassungswidrig erklärt und die Zählung damit gestoppt. Im Volkszählungsurteil wurde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erstmals formuliert. Es gehört seitdem zu den tragenden Säulen des Datenschutzes.
Die beim Zensus zum Einsatz kommende registergestützte Erhebungsmethode, bei der bestehende Datenbestände der staatlichen Verwaltungsregister als Basisinformationen genutzt und durch Haushaltsstichproben ergänzt werden, wurde bereits bei den Volkszählungen 2011 und 2022 angewandt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 19. September 2018 zum Zensusgesetz 2011 bestätigt, dass dieses Vorgehen verfassungskonform ist. Hierdurch wird eine sogenannte Vollzählung, bei der alle Bürger:innen Deutschlands gezählt und befragt werden, vermieden. Da so insgesamt weniger Haushalte befragt werden müssen, wird auch die Datenerhebung von einzelnen Personen auf ein Minimum beschränkt und damit den Datenschutzbelangen Rechnung getragen.
Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass im Rahmen der Zensusdurchführung in großem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Für die betroffenen Personen müssen die Datenverarbeitungen daher unbedingt nachvollziehbar sein. Die Beachtung des Transparenzgebots ist vor allem deswegen so wichtig, da die verarbeiteten Informationen, wie oben dargestellt, nicht allein bei den Bürger:innen erhoben werden. Es bedarf daher spezifischer Rechtsgrundlagen für das Vorgehen. Beim Zensus 2022 fanden sich diese vor allem im Zensusvorbereitungsgesetz 2022 und im Zensusgesetz 2022 sowie für Berlin im Zensusausführungsgesetz Berlin 2022. Darin waren insbesondere auch Vorgaben für das mit der Vorbereitung und Durchführung des Zensus in Berlin beauftragte Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und den von dort eingesetzten Erhebungsbeauftragten enthalten.
Welche Aufsichtsbehörde überwacht die Verarbeitung meiner Daten?
Für die Kontrolle der Datenverarbeitungen beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist aufgrund eines Staatsvertrags zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) Brandenburg zuständig. Die LDA Brandenburg erreichen Sie unter den folgenden Kontaktdaten:
- LDA Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow - Tel.: +49 33203 356-0
- Fax: +49 33203 356-49
- E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Aufgrund der EU-Verordnung 763/2008 muss in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) alle zehn Jahre eine Zählung der Bevölkerung durchgeführt werden. Diese Volkszählung wird auch als Zensus bezeichnet. In Deutschland fanden die letzten großen Volkszählungen in den Jahren 2011 und 2022 statt. Der ursprünglich für 2021 geplante Zensus war um ein Jahr verschoben worden, da die umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen angesichts der Corona-Pandemie nicht fristgerecht umgesetzt werden konnten.
Was ist eine Volkszählung?
Mit einer Volkszählung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Auf diese statistischen Erhebungen stützen sich viele Entscheidungen im Bund, in den Ländern und Gemeinden. Um europaweit einheitliche Daten über die Bevölkerung und deren Wohnsituation zu erhalten, hat die EU einen Katalog mit zu erhebenden Merkmalen festgelegt. In erster Linie werden hierfür Daten aus den Melderegistern genutzt (sogenannter registergestützter Zensus). Die Meldebehörden übermitteln hierfür alle gemeldeten Personen an die Statistischen Landesämter.
Zusätzlich wird eine Haushaltserhebung per Stichprobe durchgeführt. Die zu befragenden Haushalte bzw. Personen werden per Zufallsauswahl ermittelt und angeschrieben. Diese Haushaltsbefragung dient der Qualitätssicherung der amtlichen Zahl der Einwohner:innen, indem Über- und Untererfassungen aufgedeckt und so Fehlbestände im Datenbestand ermittelt werden. Die Abweichungen werden dann hochgerechnet, womit die Zahl der Einwohner:innen statistisch angepasst werden kann. Zusätzlich werden bei den Haushaltsstichproben auch Befragungen durchgeführt, bei denen umfangreiche Auskünfte gegeben werden müssen.
Welche Institution führt die Volkszählung durch?
Bei der Durchführung von Volkszählungen arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen: Die Zählungen und Befragungen werden von den Statistischen Landesämtern durchgeführt, die die erhobenen Daten an das Bundesamt für Statistik übermitteln. Dieses stellt hierfür die IT zur Verfügung. Für die Vorbereitung und Durchführung eines Zensus ist in Berlin das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zuständig. Für die Haushaltsbefragungen werden sogenannte Erhebungsbeauftragte eingesetzt.
Wie passt das mit meinen Datenschutzrechten zusammen?
Das deutsche Datenschutzrecht wurde durch die bereits in der Vergangenheit durchgeführten Volkszählungen maßgeblich geprägt. So hat das Bundesverfassungsgericht das seinerzeit erlassene Gesetz zur Durchführung einer Volkszählung im Jahr 1983 für teilweise verfassungswidrig erklärt und die Zählung damit gestoppt. Im Volkszählungsurteil wurde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erstmals formuliert. Es gehört seitdem zu den tragenden Säulen des Datenschutzes.
Die beim Zensus zum Einsatz kommende registergestützte Erhebungsmethode, bei der bestehende Datenbestände der staatlichen Verwaltungsregister als Basisinformationen genutzt und durch Haushaltsstichproben ergänzt werden, wurde bereits bei den Volkszählungen 2011 und 2022 angewandt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 19. September 2018 zum Zensusgesetz 2011 bestätigt, dass dieses Vorgehen verfassungskonform ist. Hierdurch wird eine sogenannte Vollzählung, bei der alle Bürger:innen Deutschlands gezählt und befragt werden, vermieden. Da so insgesamt weniger Haushalte befragt werden müssen, wird auch die Datenerhebung von einzelnen Personen auf ein Minimum beschränkt und damit den Datenschutzbelangen Rechnung getragen.
Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass im Rahmen der Zensusdurchführung in großem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Für die betroffenen Personen müssen die Datenverarbeitungen daher unbedingt nachvollziehbar sein. Die Beachtung des Transparenzgebots ist vor allem deswegen so wichtig, da die verarbeiteten Informationen, wie oben dargestellt, nicht allein bei den Bürger:innen erhoben werden. Es bedarf daher spezifischer Rechtsgrundlagen für das Vorgehen. Beim Zensus 2022 fanden sich diese vor allem im Zensusvorbereitungsgesetz 2022 und im Zensusgesetz 2022 sowie für Berlin im Zensusausführungsgesetz Berlin 2022. Darin waren insbesondere auch Vorgaben für das mit der Vorbereitung und Durchführung des Zensus in Berlin beauftragte Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und den von dort eingesetzten Erhebungsbeauftragten enthalten.
Welche Aufsichtsbehörde überwacht die Verarbeitung meiner Daten?
Für die Kontrolle der Datenverarbeitungen beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist aufgrund eines Staatsvertrags zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) Brandenburg zuständig. Die LDA Brandenburg erreichen Sie unter den folgenden Kontaktdaten:
- LDA Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow - Tel.: +49 33203 356-0
- Fax: +49 33203 356-49
- E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de