Informationsfreiheit
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Basis für die Informationsfreiheit im Land Berlin bildet das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 1999. Es gewährt jeder Person und jedem Unternehmen das Recht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft gegenüber den öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin.