BundesdatenschutzgesetzWie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlangte das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) am 25. Mai 2018 Geltung. Es regelt die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten natürlicher Personen einerseits durch Behörden des Bundes und andererseits durch private Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Kontrolle des Datenschutzes bei den Bundesbehörden wird von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ausgeübt. Die privaten Unternehmen werden dagegen von den Aufsichtsbehörden der Länder kontrolliert. Bestimmte Bereiche etwa der Bundesverwaltung sind spezialgesetzlich geregelt. So gelten beispielsweise für die der Bundesagentur für Arbeit unterstehenden Arbeitsämter besondere Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Den vollständigen Gesetzestext des BDSG stellen wir Ihnen hier zum Download als PDF bereit. Sie finden ihn auch im Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesamtes für Justiz.
Wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlangte das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) am 25. Mai 2018 Geltung. Es regelt die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten natürlicher Personen einerseits durch Behörden des Bundes und andererseits durch private Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Kontrolle des Datenschutzes bei den Bundesbehörden wird von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ausgeübt. Die privaten Unternehmen werden dagegen von den Aufsichtsbehörden der Länder kontrolliert. Bestimmte Bereiche etwa der Bundesverwaltung sind spezialgesetzlich geregelt. So gelten beispielsweise für die der Bundesagentur für Arbeit unterstehenden Arbeitsämter besondere Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Den vollständigen Gesetzestext des BDSG stellen wir Ihnen hier zum Download als PDF bereit. Sie finden ihn auch im Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesamtes für Justiz.