Eine Waage steht in einem Gerichtsaal auf dem Tisch.
Datenschutz

Rechtliche Grundlagen

Datenschutz ist ein Grundrecht. Es findet sich sowohl in Art. 8 der Europäischen Grundrechtecharta, in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes wie auch in Art. 33 der Berliner Verfassung wieder. Das Datenschutzrecht schützt das Persönlichkeitsrecht natürlicher Personen insbesondere vor den Gefahren automatisierter Datenverarbeitung. Denn nicht nur das Erfassen und Speichern von Daten zu einer Person kann ein Risiko für deren informationelle Selbstbestimmung darstellen, sondern etwa auch das Auslesen, Verbreiten und Verknüpfen personenbezogener Daten zum Beispiel in Form von Profilen.