DatenschutzkonferenzDie Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (kurz: Datenschutzkonferenz, DSK) ist der Zusammenschluss der staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden Deutschlands und besteht aus den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der 16 deutschen Bundesländer. Sie hat zum Ziel, die Aktivitäten zwischen den Aufsichtsbehörden abzustimmen und gemeinsame Positionen festzulegen, mit denen das europäische und nationale Datenschutzrecht deutschlandweit einheitlich umgesetzt und weiterentwickelt werden kann.
Seit 1978 finden mehrmals im Jahr Treffen der Datenschutzkonferenz und ihrer zahlreichen Arbeitskreise statt, deren Ergebnisse als Beschlüsse und Entschließungen bekannt gegeben werden. Zudem veröffentlicht die DSK Kurzpapiere zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Orientierungshilfen zu aktuellen datenschutzrelevanten Themen.
Der Vorsitz der Datenschutzkonferenz wechselt im Jahresrhythmus und wird jeweils von einem der DSK-Mitglieder übernommen. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Vorsitzende der DSK (siehe DSK-Vorsitz 2025).
Neben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zählen die folgenden deutschen Aufsichtsbehörden zur DSK:
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg
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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (öffentlicher Bereich)
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Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (nicht-öffentlicher Bereich)
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz
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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Saarland
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Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
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Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (kurz: Datenschutzkonferenz, DSK) ist der Zusammenschluss der staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden Deutschlands und besteht aus den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der 16 deutschen Bundesländer. Sie hat zum Ziel, die Aktivitäten zwischen den Aufsichtsbehörden abzustimmen und gemeinsame Positionen festzulegen, mit denen das europäische und nationale Datenschutzrecht deutschlandweit einheitlich umgesetzt und weiterentwickelt werden kann.
Seit 1978 finden mehrmals im Jahr Treffen der Datenschutzkonferenz und ihrer zahlreichen Arbeitskreise statt, deren Ergebnisse als Beschlüsse und Entschließungen bekannt gegeben werden. Zudem veröffentlicht die DSK Kurzpapiere zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Orientierungshilfen zu aktuellen datenschutzrelevanten Themen.
Der Vorsitz der Datenschutzkonferenz wechselt im Jahresrhythmus und wird jeweils von einem der DSK-Mitglieder übernommen. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Vorsitzende der DSK (siehe DSK-Vorsitz 2025).
Neben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zählen die folgenden deutschen Aufsichtsbehörden zur DSK:
- Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg
- Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (öffentlicher Bereich)
- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (nicht-öffentlicher Bereich)
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz
- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Saarland
- Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
- Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit