EndnutzerverzeichnisseFür die Aufnahme in Telefon- und Endnutzerverzeichnisse steht Ihnen ein Wahlrecht zu. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil die Verzeichnisse auch online und in elektronischer Form veröffentlicht werden. In dieser Form können die Daten etwa für Werbezwecke leicht von Unternehmen oder auch Privatpersonen ausgewertet werden. Es ist daher sinnvoll, den Eintrag in Endnutzerverzeichnisse auf das unbedingt Notwendige zu beschränken – zum Beispiel indem nur die Anfangsbuchstaben des Vornamens und keine Adresse angegeben wird – bzw. gegebenenfalls die Aufnahme in elektronische und online verfügbare Verzeichnisse völlig auszuschließen. Zur Beantragung der Beschränkung bzw. Löschung Ihrer Einträge können Sie unser Musterschreiben für Einträge und Auskünfte in Endnutzerverzeichnisse nutzen.
Für die Aufnahme in Telefon- und Endnutzerverzeichnisse steht Ihnen ein Wahlrecht zu. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil die Verzeichnisse auch online und in elektronischer Form veröffentlicht werden. In dieser Form können die Daten etwa für Werbezwecke leicht von Unternehmen oder auch Privatpersonen ausgewertet werden. Es ist daher sinnvoll, den Eintrag in Endnutzerverzeichnisse auf das unbedingt Notwendige zu beschränken – zum Beispiel indem nur die Anfangsbuchstaben des Vornamens und keine Adresse angegeben wird – bzw. gegebenenfalls die Aufnahme in elektronische und online verfügbare Verzeichnisse völlig auszuschließen. Zur Beantragung der Beschränkung bzw. Löschung Ihrer Einträge können Sie unser Musterschreiben für Einträge und Auskünfte in Endnutzerverzeichnisse nutzen.