SchufaDie Auskunftei Schufa speichert unter anderem Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte und aus Meldungen von Kreditinstituten, Leasing-, Versandhandels- und Mobilfunkunternehmen sowie Kreditkartengesellschaften. So werden die Einziehung der Kreditkarte oder die Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, fruchtlose Pfändungen, Lohnpfändungen oder Scheckrückgaben mangels Deckung gespeichert.
Die Schufa teilt Ihnen auf Anfrage mit, welche Daten über Sie gespeichert sind, wer diese Daten gemeldet hat und an wen Daten über Sie weitergegeben wurden. Betroffene können einmal jährlich von der Schufa eine unentgeltliche Auskunft über ihre dort gespeicherten Daten erhalten. Für weitere Auskünfte kann die Schufa ein angemessenes Entgelt verlangen.
Ein entsprechendes Auskunftsformular ist auf der Website der Schufa abrufbar. Das Auskunftsersuchen kann jedoch auch formlos gestellt werden. Als Vorlage können Sie auch unser Musterschreiben für ein Auskunftsersuchen nutzen. Regelmäßig benötigt die Schufa zu Ihrer Identifizierung Ihr Geburtsdatum. Sie können dieses unter „Az./Sonstiges“ im Musterschreiben angeben.
Beschwerde einreichen
Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz überwachen auch bei Auskunfteien die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz. Wenn Sie datenschutzrechtliche Probleme mit Auskunfteien haben, können Sie sich daher auch an eine Aufsichtsbehörde wenden, um überprüfen zu lassen, ob eine Gesetzesverletzung vorliegt. Die Aufsichtsbehörde klärt dann den Sachverhalt auf und gibt eine datenschutzrechtliche Bewertung ab. Für die Schufa ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig.
Die Auskunftei Schufa speichert unter anderem Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte und aus Meldungen von Kreditinstituten, Leasing-, Versandhandels- und Mobilfunkunternehmen sowie Kreditkartengesellschaften. So werden die Einziehung der Kreditkarte oder die Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, fruchtlose Pfändungen, Lohnpfändungen oder Scheckrückgaben mangels Deckung gespeichert.
Die Schufa teilt Ihnen auf Anfrage mit, welche Daten über Sie gespeichert sind, wer diese Daten gemeldet hat und an wen Daten über Sie weitergegeben wurden. Betroffene können einmal jährlich von der Schufa eine unentgeltliche Auskunft über ihre dort gespeicherten Daten erhalten. Für weitere Auskünfte kann die Schufa ein angemessenes Entgelt verlangen.
Ein entsprechendes Auskunftsformular ist auf der Website der Schufa abrufbar. Das Auskunftsersuchen kann jedoch auch formlos gestellt werden. Als Vorlage können Sie auch unser Musterschreiben für ein Auskunftsersuchen nutzen. Regelmäßig benötigt die Schufa zu Ihrer Identifizierung Ihr Geburtsdatum. Sie können dieses unter „Az./Sonstiges“ im Musterschreiben angeben.
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Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz überwachen auch bei Auskunfteien die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz. Wenn Sie datenschutzrechtliche Probleme mit Auskunfteien haben, können Sie sich daher auch an eine Aufsichtsbehörde wenden, um überprüfen zu lassen, ob eine Gesetzesverletzung vorliegt. Die Aufsichtsbehörde klärt dann den Sachverhalt auf und gibt eine datenschutzrechtliche Bewertung ab. Für die Schufa ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig.