Recht auf Berichtigung, Löschung und Widerspruch
Neben dem Recht auf Information und Auskunft gibt Ihnen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch weitere Rechte: das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung und das Recht auf Widerspruch. Diese können Sie ebenfalls formlos (zum Beispiel per E-Mail oder Brief) selbst gegenüber einer Daten verarbeitenden Stelle geltend machen. Sie können auch unser Musterschreiben zur Berichtigung oder unser Musterschreiben zur Löschung nutzen. Musterschreiben zu verschiedenen Widersprüchen finden Sie unter dem Eintrag Selbstdatenschutz.
Um einen Nachweis zu haben, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Kontakt. Dabei haben Sie einen Anspruch auf Erfüllung Ihrer Rechte – in der Regel muss eine Antwort innerhalb eines Monats erfolgen. Falls das nicht der Fall ist, können Sie bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einlegen.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Wenn Sie feststellen, dass unrichtige Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen. Unvollständige Daten müssen unter Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung vervollständigt werden.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind.
Sind zu löschende Daten öffentlich gemacht worden, zum Beispiel im Internet, steht Ihnen das „Recht auf Vergessenwerden“ zu. Auf Verlangen müssen Verantwortliche die personenbezogenen Daten oder Links auf dem eigenen Internetauftritt löschen. Im Rahmen des Möglichen müssen Verantwortliche Dritte, welche die personenbezogenen Daten ebenfalls verarbeiten, darüber informieren, dass Betroffene die Löschung der Daten bzw. Links verlangt haben.
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Sie können einer Datenverarbeitung jederzeit und kostenlos widersprechen. Als Folge Ihres Widerspruches dürfen Verantwortliche Ihre Daten zu diesen Zwecken nicht mehr verarbeiten, es sei denn, die Verantwortlichen können zwingend schutzwürdige Gründe nachweisen, die gegenüber Ihren Interessen überwiegen. Das Widerspruchsrecht gilt grundsätzlich auch gegenüber rechtmäßigen Datenverarbeitungen, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgen.
Gegen Direktwerbung und auch damit verbundene Profilbildung haben Sie ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht. Der Widerspruch muss in diesem Fall nicht begründet werden.
Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO)
Sie haben das Recht, einer automatisierten Entscheidung – einschließlich Profiling – nicht unterworfen zu werden, wenn diese Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Es muss die Möglichkeit der Anfechtung der Entscheidung, der Darlegung des eigenen Standpunkts und des Eingreifens einer Person bestehen.
Das Recht auf nicht-automatisierte Entscheidung steht Ihnen allerdings nicht zu, wenn die automatisierte Entscheidung für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich oder aufgrund von anderen Rechtsvorschriften erlaubt ist.