Beschwerderecht
Sollten Daten verarbeitende Stellen Ihre Rechte und Ansprüche missachten oder ignorieren, steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Bei uns können Sie sich in erster Linie über Berliner Behörden und in Berlin ansässige Unternehmen beschweren. Dafür können Sie das von uns bereitgestellte Beschwerdeformular nutzen.
Beschwerden über Stellen aus anderen Bundesländern und Bundesbehörden geben wir an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde ab. Sie können sich aber auch direkt dorthin wenden. Das geht meistens schneller. Hier finden Sie eine Liste der anderen deutschen Aufsichtsbehörden.
Möchten Sie sich gegen Unternehmen aus dem EU-Ausland beschweren, bearbeiten wir Ihre Eingabe in Zusammenarbeit mit unseren Kolleg:innen aus den entsprechenden EU-Mitgliedstaaten. Auch bei Datenschutzverletzungen durch außereuropäische Datenverarbeiter:innen bemühen wir uns, Ihnen weiterzuhelfen.
Daneben besteht die Möglichkeit, die Verantwortlichen direkt gerichtlich auf Unterlassung und/oder Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Steht eine Straftat wie beispielsweise Betrug oder die Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs im Raum, ist die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei zuständig.