Beschwerden gegen US-amerikanische Unternehmen und BehördenAm 10. Juli 2023 verabschiedete die EU-Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF). Eine wichtige Grundlage dieses Beschlusses ist ein Beschwerdeverfahren, mit dem Betroffene die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch US-Behörden in den Vereinigten Staaten überprüfen lassen können. Neben diesem Beschwerdemechanismus existieren weitere Beschwerdewege bei möglichen Verstößen gegen nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifizierte US-amerikanische Organisationen oder Unternehmen.
- Beschwerden gegen US-Unternehmen (gewerbliche Angelegenheiten)
- Beschwerden gegen US-Behörden (auch US-Nachrichtendienste)
Beschwerden gegen US-Unternehmen (gewerbliche Angelegenheiten)
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziertes US-amerikanisches Unternehmen, an das Ihre Daten übermittelt wurden, gegen seine Pflichten aus dem EU-U.S. Data Privacy Framework verstößt oder die Rechte verletzt hat, die Ihnen nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zustehen, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an uns wenden.
Je nach Fallgestaltung kann es erforderlich sein, dass die Beschwerde an das Informelle Gremium der EU-Datenschutzbehörden und die darin vertretenen Datenschutzaufsichtsbehörden oder an die zuständigen US-Behörden weitergeleitet wird. Außerdem kann es sein, dass die Bearbeitung der Beschwerde die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an das betroffene US-Unternehmen erfordert. Sollte sich eine solche Übermittlung als notwendig erweisen, um Ihre Beschwerde zu bearbeiten, werden Sie vor der Übermittlung der Daten ausdrücklich informiert und erhalten die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Sie fortfahren möchten.
Bitte nutzen Sie für Ihre Beschwerde das vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) bereitgestellte Beschwerdeformular für gewerbliche Angelegenheiten. So wird sichergestellt, dass alle Informationen, die für eine sinnvolle Bearbeitung Ihres Anliegens nötig sind, zur Verfügung stehen. Sie können uns das ausgefüllte Formular als Anhang zu unserem allgemeinen Beschwerdeformular, per Post oder per E-Mail übersenden:
- Versand als Anhang zum allgemeinen Beschwerdeformular (Uploadfeld)
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin - mailbox@datenschutz-berlin.de
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PGP-Schlüssel
Beschwerden gegen US-Behörden (auch US-Nachrichtendienste)
Gemäß dem Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework können Betroffene mit einer Beschwerde die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch US-Nachrichtendienste in den USA überprüfen lassen. Dies gilt für alle Übermittlungen nach Kapitel V der DSGVO, die nach dem 10. Juli 2023 vorgenommen wurden. Zum Einreichen der Beschwerde hat der EDSA ein Beschwerdeformular zu US-Nachrichtendiensten nebst ergänzenden Hinweisen zum Beschwerdeverfahren erarbeitet.
Die Beschwerden werden von den EU-Datenschutzbehörden über das Sekretariat des EDSA an die zuständigen Stellen in den USA weitergeleitet, wo die Beschwerde geprüft und entschieden wird. Dieser Prozess ist vom EDSA in entsprechenden Verfahrensregeln festgehalten.
Das ausgefüllte Formular übersenden Sie bitte an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Bitte beachten Sie, dass die BfDI vor Weiterleitung Ihrer Beschwerde Ihre Identität prüfen muss.
Die BfDI bietet folgende Optionen zum Versand des Beschwerdeformulars zu US-Nachrichtendiensten an:
- Hochladen des PDF-Formulars als Anhang zum allgemeinen Onlineformular (Thema: Europa und Internationales, Stichwort: Beschwerde gegen US-Nachrichtendienste)
- Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Referat 31
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn - redress@bfdi.bund.de
Am 10. Juli 2023 verabschiedete die EU-Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF). Eine wichtige Grundlage dieses Beschlusses ist ein Beschwerdeverfahren, mit dem Betroffene die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch US-Behörden in den Vereinigten Staaten überprüfen lassen können. Neben diesem Beschwerdemechanismus existieren weitere Beschwerdewege bei möglichen Verstößen gegen nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifizierte US-amerikanische Organisationen oder Unternehmen.
Beschwerden gegen US-Unternehmen (gewerbliche Angelegenheiten)
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziertes US-amerikanisches Unternehmen, an das Ihre Daten übermittelt wurden, gegen seine Pflichten aus dem EU-U.S. Data Privacy Framework verstößt oder die Rechte verletzt hat, die Ihnen nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zustehen, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an uns wenden.
Je nach Fallgestaltung kann es erforderlich sein, dass die Beschwerde an das Informelle Gremium der EU-Datenschutzbehörden und die darin vertretenen Datenschutzaufsichtsbehörden oder an die zuständigen US-Behörden weitergeleitet wird. Außerdem kann es sein, dass die Bearbeitung der Beschwerde die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an das betroffene US-Unternehmen erfordert. Sollte sich eine solche Übermittlung als notwendig erweisen, um Ihre Beschwerde zu bearbeiten, werden Sie vor der Übermittlung der Daten ausdrücklich informiert und erhalten die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Sie fortfahren möchten.
Bitte nutzen Sie für Ihre Beschwerde das vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) bereitgestellte Beschwerdeformular für gewerbliche Angelegenheiten. So wird sichergestellt, dass alle Informationen, die für eine sinnvolle Bearbeitung Ihres Anliegens nötig sind, zur Verfügung stehen. Sie können uns das ausgefüllte Formular als Anhang zu unserem allgemeinen Beschwerdeformular, per Post oder per E-Mail übersenden:
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Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin - mailbox@datenschutz-berlin.de
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PGP-SchlüsselBeschwerden gegen US-Behörden (auch US-Nachrichtendienste)
Gemäß dem Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework können Betroffene mit einer Beschwerde die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch US-Nachrichtendienste in den USA überprüfen lassen. Dies gilt für alle Übermittlungen nach Kapitel V der DSGVO, die nach dem 10. Juli 2023 vorgenommen wurden. Zum Einreichen der Beschwerde hat der EDSA ein Beschwerdeformular zu US-Nachrichtendiensten nebst ergänzenden Hinweisen zum Beschwerdeverfahren erarbeitet.
Die Beschwerden werden von den EU-Datenschutzbehörden über das Sekretariat des EDSA an die zuständigen Stellen in den USA weitergeleitet, wo die Beschwerde geprüft und entschieden wird. Dieser Prozess ist vom EDSA in entsprechenden Verfahrensregeln festgehalten.
Das ausgefüllte Formular übersenden Sie bitte an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Bitte beachten Sie, dass die BfDI vor Weiterleitung Ihrer Beschwerde Ihre Identität prüfen muss.
Die BfDI bietet folgende Optionen zum Versand des Beschwerdeformulars zu US-Nachrichtendiensten an:
- Hochladen des PDF-Formulars als Anhang zum allgemeinen Onlineformular (Thema: Europa und Internationales, Stichwort: Beschwerde gegen US-Nachrichtendienste)
- Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Referat 31
Graurheindorfer Str. 153
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