Rechtliche GrundlagenBerliner Datenschutzgesetz
Berliner DatenschutzgesetzDas Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) wurde im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) novelliert und am 31. Mai 2018 wirksam. Es gibt die Bedingungen vor, unter denen die Berliner Landesbehörden grundsätzlich personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Es wird ergänzt durch bereichsspezifische Regelungen, die in den jeweiligen Spezialgesetzen der Berliner Landesgesetze und in der Verfassung von Berlin zu finden sind.
Den vollständigen Gesetzestext des BlnDSG stellen wir Ihnen hier zum Download als PDF bereit. Sie finden ihn auch in der Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank.
Das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) wurde im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) novelliert und am 31. Mai 2018 wirksam. Es gibt die Bedingungen vor, unter denen die Berliner Landesbehörden grundsätzlich personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Es wird ergänzt durch bereichsspezifische Regelungen, die in den jeweiligen Spezialgesetzen der Berliner Landesgesetze und in der Verfassung von Berlin zu finden sind.
Den vollständigen Gesetzestext des BlnDSG stellen wir Ihnen hier zum Download als PDF bereit. Sie finden ihn auch in der Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank.