Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird vom Abgeordnetenhaus von Berlin für fünf Jahre gewählt und von der Präsidentin bzw. vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt. Sie ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Sie hat den Auftrag, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Land Berlin zu kontrollieren sowie in Fragen des Datenschutzes zu informieren und zu beraten. Damit sichert sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ihrer Aufsicht und Kontrolle unterliegen sowohl die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen Berlins als auch die nicht-öffentlichen (privaten) Stellen (zum Beispiel Unternehmen und Vereine) mit Sitz in Berlin. Seit 1999 hat sie zudem die Wahrung des Rechts auf Akteneinsicht und Informationszugang sicherzustellen.