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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bemüht sich, ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) gefordert. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.datenschutz-berlin.de.

Wann wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 1. Juni 2022 erstellt und am 30. August 2024 überarbeitet. Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 30. August 2024 überprüft. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch eine Selbstbewertung durchgeführt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit arbeitet daran, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Falls aufgrund aktuell noch bestehender Barrieren einige Inhalte für Sie nicht zugänglich sein sollten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte in alternativer Form zur Verfügung zu stellen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht barrierefrei und mit der BITV 2.0 unvereinbar. Eine zügige Behebung dieser Barrieren ist angestrebt.

Barriere: Dokumente

  1. Beschreibung: Die auf diesem Webauftritt zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei (Anforderung nach § 3 Abs. 3 BIKTG i. V. m. § 3 Abs. 3 BITV 2.0). Dies betrifft vor allem das Organigramm, Orientierungshilfen, Broschüren, Pressemitteilungen und ähnliche Schriftstücke.
  2. Maßnahmen: Umsetzung der Dokumente nach Standard PDF/UA-1 (ISO 14289-1) und Bereitstellung des Dokumenteninhalts als HTML-Webseite
  3. Zeitplan: Behebung für 2025 geplant
  4. Barrierefreie Alternative: Wir empfehlen die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte dieser Dokumente unterstützen.

Barriere: Inhalte in deutscher Gebärdensprache

  1. Beschreibung: Es werden keine Inhalte (zur Navigation, zu den wesentlichen Inhalten und zur Erklärung zur Barrierefreiheit) in deutscher Gebärdensprache bereitgestellt (Anforderung nach BITV 2.0).
  2. Maßnahmen: Bereitstellung der geforderten Inhalte in Gebärdensprache
  3. Zeitplan: Behebung für 2025 geplant

Die nachstehend aufgeführten Bereiche fallen nicht in den Anwendungsbereich des BIKTG Bln und müssen nach § 4 Abs. 4 BIKTG Bln nicht barrierefrei sein.

Barriere: Dokumente vor dem 15. März 2019

  1. Beschreibung: PDF-Dokumente, die auf diesem Webauftritt vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden.
  2. Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 4a BIKTG Bln
  3. Barrierefreie Alternative: Wir empfehlen die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte dieser Dokumente unterstützen.

Barriere: Dokumente von Dritten

  1. Beschreibung: Bei anderen Stellen, von denen wir PDF-Dokumente übernehmen, handelt es sich um Dritte. Diese werden von uns weder finanziert noch unterliegen sie der Kontrolle durch unsere Behörde. Folglich haben wir auf die Barrierefreiheit der von diesen zur Verfügung gestellten Dokumente keinen Einfluss. Die Behörde wird sich bemühen, gegenüber den genannten Stellen darauf hinzuwirken, künftig bei der Erstellung von PDF-Dateien die Vorgaben zur Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
  2. Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 4e BIKTG Bln

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Sie möchten bestehende Barrieren melden oder uns etwas zur Umsetzung der Barrierefreiheit mitteilen? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann kontaktieren Sie uns bitte:

Zur Sicherheit Ihrer Daten empfehlen wir Ihnen, E-Mails mit schützenswerten Daten nur verschlüsselt zu versenden. Dafür benötigen Sie unseren öffentlichen PGP-Schlüssel.

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Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Berliner Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben: