Finanzbehörden, Banken, Inkassounternehmen und Wirtschaftsauskunfteien speichern und verarbeiten eine Vielzahl personenbezogener Daten. Dabei unterliegen sie datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Doch nicht nur die Speicherung, sondern auch die Weitergabe der erhobenen Daten – beispielsweise von Gläubiger:innen an Inkassounternehmen oder von Kreditinstituten an Auskunfteien – sind im Datenschutzrecht geregelt.